Von Ulrich Grüttner am 01.06.2023 20:46 Uhr
Unglücksfall durch Dohlennest
Am vergangenen Wochenende mussten die Rettungskräfte mehrere verunglückte Personen in die Krankenhäuser retten. Zwei Personen mussten mit einem Rettungshubschrauber in Spezialkliniken geflogen werden. Was war passiert? Aus einem Schornstein sind die Abgase einer Gasfeuerstätte ausgetreten. Ursache war wieder einmal der Bau eines Dohlennestes in einem Schornstein.
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeit erwacht der Frühling und damit die Natur aus dem Winterschlaf. Leider beginnt damit auch die Zeit, in der Dohlen ihre Nester aus dem Vorjahr wieder aufsuchen, oder eben auch mit dem Bau neuer Nester beginnen.
Wie entsteht nun ein solches Dohlennest? In der Natur suchen Dohlen als Höhlenbrüter Baumhöhlen oder Gebäudevertiefungen auf. Als Kulturfolger sehen wir diese Rabenvögel auch immer häufiger in den Städten. In Ermangelung geeigneter natürlicher Nistplätze suchen sich die Bruteltern dann eben Schornsteine oder Abgasanlagen zum Nestbau aus. Da stört es die Vögel auch nicht, dass unter dem Nest ein Ofen oder eine Heizung in Betrieb ist. Der Schornstein wird mit allem befüllt, was auf Straßen oder Feldern zu finden ist. Dies geschieht so lange, bis das Nest dicht ist. Und dann können die Rauch- und Abgase eben auch nicht mehr abziehen. Die Folgen einer verstopften Abgasanlage sind jedoch für jeden nachvollziehbar. Abgasrückstau, Austritt von Rauch- und Abgas in die Wohnungen oder auch eine Diffusion des Abgases durch das Mauerwerk sind die logischen Konsequenzen.
Was kann man nun vorbeugend machen, um dieser Gefahr entgegen zu wirken? Zunächst sollte man aufmerksam die Mündung seinen Schornstein oder seine Abgasanlage beobachten. Hat man den Eindruck, Vögel würden häufiger auf dem Schornstein sitzen oder einfach im Schornstein verschwinden, so ist dies oft ein sicheres Zeichen für den Nestbau. Rufen Sie in solchen Fällen immer ihren Schornsteinfeger an. Er hat die Erfahrung und das Werkzeug um solche Nester schnell zu entfernen, bevor diese den Abzug vollständig verstopfen.
Einem solchen Nestbau und den damit verbunden Folgen kann man aber immer durch die Errichtung eines richtigen Dohlenschutzgitters entgegenwirken. Diese Dohlenschutzgitter werden an der Schornsteinmündung befestigt, so dass die Dohle keine Möglichkeit mehr hat, in das Innere des Schachtes zu gelangen. Auch hier kann ich Ihnen vorbeugend helfen.
Neue Beiträge im Energiefernsehen
Mit neuen und aktuellen Beiträgen informiert das Energiefernsehen zu Themen rund um den freien Wärmemarkt. Neu ist der Freie-Wäme-Radar, mit denen Bürger_innen sich gegen kommunale Bevormundungen bei der Auswahl Ihrer heimischen Energie frühzeitig informieren können.
Ebenso wird über eine Kampagne berichtet, die mit der falschen Argumenten die Bürger_innen über das Thema Feinstaub fehlinformieren wollen.
Alle Beitäge finden Sie unter www.freie-waerme.de
Energieausweis nach EnEV 2014
Auf eine Arbeitshilfe im Bundesanzeiger weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hin. Die „Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und „alte" Energieausweise vom 17. April 2014" wurde dort bekannt gemacht und veröffentlicht.
Unter https://www.bundesanzeiger.de/..BAnz_AT_30.04.2014 können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterschiede in den Ausweisen nach alte und neuer EnEV und der anderen Varianten erfahren.
Gleichzeitig kündigt die Deutsche Umwelthilfe an, Immobilienanzeigen bezüglich der Energieeffizienz in Immobilienanzeigen auf Grundlage der EnEV 2014 genau zu beobachten. Hier sind auf Basis der seit 1. Mai 2014 geltenden Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer genaue Vorgaben einzuhalten. Sollten Verstöße festgestellt werden, plant die klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Verstöße unverzüglich juristisch zu verfolgen. Ziel soll es sein, eine schnelle und konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen.
Falsch kalkuliert - Nahwä;rmeversorgung kommt den Nutzern sehr teuer zu stehen
In dem neuesten Beitrag des Energiefernsehens wird über ein neues Nahwärmeversorgungskonzept berichtet. Falsche Prognosen und Berechnungen machen das Heizen doppelt so teuer wie geplant. Hier sehen Sie den ganzen Bericht:
(Quelle: www.freie-waerme.de)
Kachelofenwärme kann Schmerzen lindern

Wissenschaftliche Studie von AKH und VFH zeigt positive Effekte bei Rheumatherapie
Der Kachelofen ist eine Wellness-Oase und ein Wohlfühlspender. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wir kennen auch weitere gesundheitsförderliche Wirkungen wie Entspannungsförderung oder die positive Wirkung der Raumheizung mit einem Kachelofen für Allergiker, weil die konvektionsbedingte Staubaufwirbelung deutlich verringert wird. Aber dass durch die angenehme Strahlungswärme der Kacheln so massive Beeinträchtigungen wie Schmerzschübe von Rheumapatienten positiv beeinflusst werden können, ist weitgehend unbekannt. Dabei wurde dies durch eine Studie der rheumatologischen Ambulanz des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) Wien und der Medizinischen Universität Wien in Zusammenarbeit mit der Versuchs- und Forschungsanstalt der Hafner (VFH) nachgewiesen.
Weil bekannt ist, dass Kacheln eine gleichmäßige Strahlung im Infrarotbereich abgeben, wollte man dem dadurch erreichbaren gesundheitsfördernden Effekt gezielt auf den Grund gehen. So kam es zu der durchaus aufwendigen Studie an der nicht weniger als 45 Patientinnen und Patienten mit Fingerpolyarthrosen teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um eine entzündliche Gelenkserkrankung, die im vorliegenden Fall durch Rheuma verursacht worden war. Sie wurden in zwei Gruppen geteilt: Die „Kachelofengruppe" und eine Kontrollgruppe.
Die Behandlung der Patienten bestand aus einem dreistündigen Aufenthalt in einem mit Kachelofenwärme beheizten Raum dreimal pro Woche und dies über einen Gesamtzeitraum von drei Wochen. Dazwischen wurden Kontrollphasen eingebaut, in denen klinische Untersuchungen durchgeführt wurden. Dabei wurden zum Beispiel Handfunktionen aber auch das Blut im Blick Entzündungsparameter durchgetestet. Außerdem wurde mit Hilfe von Patientenfragebögen eine Skalierung der Beschwerden mit einem so genannten Schmerzlineal erfasst. In der Auswertung wurden dann die bei den Untersuchungen erzielten Werte in vier Skalen (die ziemlich komplizierte medizinische Bezeichnungen haben) eingetragen. Dabei kam zusammenfassend heraus, dass bei der Bewertung des Schmerzes auf allen vier Skalen eine Verbesserung unter Kachelofenwärme im Vergleich zur Kontrollgruppe ermittelt werden konnte.
Die drei verantwortlichen Spezialisten für die Studie Prof. Dr. Klaus Machold, Prof. Dr. Josef Smolen und Dr. Tanja Stamm kamen am Schluss der Aufarbeitung der klinischen Resultate jedenfalls zu der Prognose, dass bei einer länger andauernden Behandlung der Patienten mit Kachelofenwärme signifikante Effekte bei der Schmerzlinderung erreicht werden könnten. Detailierte Informationen zur großen historischen Bedeutung dieser Therapieform finden Sie unter: Heilung durch Wärme in der Geschichte.
(Quelle: www.freie-waerme.de)
Im letzten Winter machte die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien fossile Rohstoffimporte in Höhe von rund 4 Milliarden Euro überflüssig
Regenerative Energien haben damit in diesem Winter mehr als 30 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart. Das ergeben aktuelle Berechnungen der Arbeitsgruppe Wärme im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Die Erneuerbaren Energien zeigen damit einmal mehr, dass sie nicht nur wirksam das Klima schützen, sondern für Privathaushalte, Gewerbe und Industrie auch die beste Versicherung gegen steigende Öl-, Gas- und Kohlepreise auf dem Weltmarkt sind", erklärt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.
(Quelle: www.freie-waerme.de)
Kachelöfen: Behaglichkeit mit hohem Wirkungsgrad
Kachelöfen sind seit Generationen der Inbegriff von Gemütlichkeit, Wohnlichkeit und Wohlbefinden, wenn es um individuelle Heizungen geht. Aus Brauchtum wurde in den vergangenen Jahren Lifestyle. Dass sich Tradition, moderne, zukunftsweisende Heiztechnik und ansprechendes Design perfekt miteinander verbinden lassen, zeigen wartungsfreie, vollkeramische Öfen. Hier werden die Vorzüge eines Kachelofens gekonnt mit denen eines offenen Kamins vereint: Am Abend sorgt das lodernde Kaminfeuer für eine gemütliche Atmosphäre und am nächsten Tag ist es noch immer angenehm warm.
Wurde einmal eingeheizt kann man mindestens 12 bis 24 Stunden behagliche Wärmestrahlung genießen. Die beim Verbrennen erzeugte Wärme wird von der hochfeuerfesten Keramik im Innern des Kachelofens aufgenommen und langsam als sanfte Strahlungswärme wieder abgegeben. Nahezu keine Staubaufwirbelung sowie die regelmäßige Wärmeverteilung im Raum schaffen ein wohltuendes und gesundes Klima. Aus jedem Wohnraum wird eine Wohlfühl-Oase, in der selbst Allergiker durchatmen können.Jeder Kachelofen wird individuell nach den Bedürfnissen des Kunden geplant. So kann er an das Gebäude, die Wohnwünsche und den Einrichtungs-Stil perfekt angepasst werden. Vor der Anschaffung eines Kachelofens sollte insofern hinterfragt werden, welche Leistungen erwünscht sind. Zum Beispiel könnte er das gesamte Haus oder nur einzelne Räume heizen und in die Heizungsanlage eingebunden werden. Je mehr Wohnfläche der Kachelofen heizen soll, desto höher muss dabei die Nennwärmeleistung sein. Bei nachgedämmten Altbauten ist die erforderliche Nennwärme dabei deutlich höher, als bei Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Erst nach genauer Berechnung dieser Werte lassen sich ein hoher Wirkungsgrad und niedrige Emissionswerte erzielen. Zudem schonen Kachelöfen die Umwelt und helfen, Geld zu sparen. Denn verbrannt wird in der Regel Holz, entweder in Form von Scheitholz, Briketts oder Pellets. Da Holz nachwächst und nur so viel CO2 freisetzt, wie es bei seinem Wachstum aufgenommen hat, die Umwelt also nicht zusätzlich belastet, zählt Holz zu den alternativen, regenerativen Brennmaterialien.
(Quelle: www.freie-waerme.de)
Tödliches Kohlenmonoxid
Wieder ist es zu einem tödlichen Unfall durch Kohlenmonoxid gekommen.
Hier hören Sie ein Interview, welches der WDR-Hörfunk mit mir geführt hat.
Gefährliches Gas – Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftungen(Audio)
Quelle: WDR
Große Zufriedenheit bei Betreibern von Feststoffanlagen
Nach einer Marktstudie des HKI Industrieverband Haus-, Heiz-, und Küchentechnik e.V. sind mehr als 95 Prozent aller Befragten mit Ihrem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin zufrieden.
Als die drei Hauptgründe gaben die Besitzer mit 46 Prozent die Atmosphäre des Kaminfeuers, zu 43 Prozent die angenehme Wärme und zu 30 Prozent die Senkung der Heizkosten an.
Bevorzugt als Heizmaterial wird dabei Scheitholz (84%), Braunkohlenbrikett (22%) und Holzbrikett (10 %). Ständig benutzt werden die Feuerstätten von mehr als zwei Dritteln der Befragten, mehr als ein drittel nutzt die Feuerstätte gelegentlich und fünf Prozent nutzen diese gar nicht mehr.
Steuerbonus für den Einbau eines neuen Kachelofens
Gem. §35a EStG kann ein Eigentümer für das selbstgenutzte Haus auch für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens, unabhängig von einer bestehenden Zentralheizung, den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Dieser Steuerbonus ist nicht davon abhängig, ob die Durchführung der handwerklichen Tätigkeit dem Erhalt eines vorhandenen Gegenstandes dient oder ein neuer Gegenstand, hier ein Kachelofen, hergestellt wird. Wenn auch im §35 a der Begriff der "Modernisierung" auftaucht, bedeutet dies nicht, dass nach Abschluss der Arbeiten eine fortschrittlichere Gestaltung vorliegen muss. Auch sieht das Gericht es als erwiesen an, dass das Heizen mit Holz die Anforderungen des Umweltschutzes in Bezug auf Minimierung des CO2-Gehaltes entspricht.
Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Als eines der letzten Bundesländer hat nun auch Nordrhein-Westfalen den Einbau von Rauchwarnmeldern vorgeschrieben. Die nach DIN EN 14604 zertifizierten Geräte müssen in Neubauten ab sofort, in Bestandsbauten bis spätestens zum 31.12.2016 eingebaut werden. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 14676 insbesondere in Bezug auf Standort, Einsatzbereitschaft und Wartung unbedingt einzuhalten. Achten Sie beim Kauf auf das Prüfzeichen des VdS und das Qualitätszeichen „Q" für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit. Wichtig ist u.U. die Möglichkeit einer funkvernetzten Alarmierung, der Einbindung von Hitzewarn- und Kohlenmonoxidmeldern in das System.
Wenn Sie Fragen haben sprechen Sie uns einfach an, als geprüfter und zertifizierter Fachberater für Rauchwarnmelder stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ulrich Grüttner
Schornsteinfegermeisterbetrieb
gepr. und zertifizierter Fachberater für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Energiefernsehen
Immer aktuelle Beiträge rund um das Thema "Energie" finden Sie nunmehr auch im Internet.
Öffnen Sie einfach www.energiefernsehen.de
Viele Informationen helfen Ihnen auch sicherlich weiter.
Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Ab sofort müssen auch in NRW alle Neubauten mit geprüften Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Für bestehende Haushalte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Ab dann müssen in allen Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer , sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen weiter.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das am 01. Dezember 2008 in Kraft getreten ist
Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfegerbetriebe untereinander im Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen, und der für Sie zuständige Schornsteinfeger wird die Arbeiten weiterhin in Ihrem Gebäude durchführen.
Als Ihr Schornsteinfeger darf ich aber ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.
Was ändert sich für Sie?
- Wichtig für alle Hausbesitzer: Für Sie ändert sich zunächst gar nichts. Sie müssen keine Sorge haben, dass sich künftig niemand mehr um die Sicherheit in Ihren vier Wänden kümmert. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben für den Schornsteinfegermeister weiter bestehen. Dies sind alle sicherheitsrelevanten Kontrollfunktionen.
- Ab sofort können Sie einen ausländischen, gleichhoch qualifizierten und registrierten Schornsteinfegermeisterbetrieb mit den Kehr- und Überprüfungstätigkeiten beauftragen. Ab 2013 stehen Ihnen hierfür auch alle inländischen Schornsteinfegermeister zur Verfügung. Sie sind dann verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Termine eingehalten werden. Sie müssen mir anschließend die Durchführung der Arbeiten fristgerecht dokumentieren. Ich bin also weiterhin dafür verantwortlich, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Nur ausführen darf Sie dann ein anderer Schornsteinfegermeisterbetrieb.
- Waren Sie mit meiner Arbeit, meiner Beratung und meinem Service in der Vergangenheit zufrieden und möchten Sie, dass ich alles Wichtige und Notwendige weiterhin für Sie erledige, läuft alles "normal" weiter. Wenn alles so bleibt, sparen Sie sich nicht nur viel bürokratischen Aufwand, es hat noch zahlreiche weitere Vorteile: Sie kennen mich als neutralen Partner, ich kenne Sie und Ihre Anlage- und habe für Sie in Zukunft noch weitaus mehr Serviceangebote für Sie.
- Neben den bisherigen Tätigkeiten wie Kehren, Messen und überprüfen kann ich Ihnen als Ihr Schornsteinfeger ab sofort ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher. Dies können Leistungen im Bereich der Energieberatungen wie z.B. der Erstellung von Energieausweisen, der Durchführung des Heizungs-Checks oder aber auch der Beseitigung von Mängeln rund um die Feuerungsanlage sein. Freier Wettbewerb und neutrale Überwachung schließen sich nicht generell aus. Damit keine Interessenkonflikte entstehen, wird weiterhin darauf geachtet, dass z.B. Wartungen und gesetzliche Überprüfungsmessungen nicht durch den gleichen Betrieb durchgeführt werden dürfen.
- Im Rahmen der Feuerstättenschau, die auch in Zukunft von Ihrem zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt wird und zweimal in sieben Jahren erfolgt, erhalten Sie einen so genannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.
Auf die neutrale Beratung durch Ihren Schornsteinfeger können Sie weiterhin vertrauen. Der Schornsteinfeger kennt Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage seit vielen Jahren und kann Sie in allen Energiefragen unabhängig und fachkompetent beraten.
Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz?
Rufen Sie mich einfach an!
Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid
Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um dieses Dokument zusammengestellt.
Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie am Textende.
1. Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid führt alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihrer Feuerungsanlage durchzuführen sind. Gemeint sind damit z.B. Gas- und Ölheizungsanlagen, Kamin- und Kachelöfen, offene Kamine, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Holzpellets oder Hackschnitzel usw. einschließlich ihrer Abgasanlage.
2. Was steht im Feuerstättenbescheid?
In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen:
- Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und der zugehörigen Abgasanlagen (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück)
- die daran durchzuführenden Arbeiten
- der Zeitraum, in dem sie erledigt werden müssen
- die geltende Rechtsgrundlage (z.B. KÖO, 1. BImSchV)
Vereinfacht gesagt: Hier steht, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss.
3. Wann kommt der Feuerstättenbescheid?
Wann Sie Ihren Feuerstättenbescheid erhalten, kann unterschiedlich sein. Er muss dem Hauseigentümer allerdings bis zum 31.12.2012 vorliegen.
Sollte bis zum 31.12.2012 keine Feuerstättenschau mehr durchzuführen sein, erstellen die Schornsteinfegermeister den Feuerstättenbescheid auf Grundlage der Kehrbuchdaten, übersenden ihn per Post oder übergeben ihn den Hauseigentümern persönlich.
4. Was kostet der Bescheid?
Die Ausstellung des Feuerstättenbescheids kann je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen 10,10 und bis zu 40 Euro kosten.
5. Was muss ich mit dem Feuerstättenbescheid machen?
Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren. Er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümer und dient Ihrer Sicherheit. Der Feuerstättenbescheid beschreibt alle notwendigen Aufgaben an Ihrer Feuerungsanlage und soll damit sicherstellen, dass grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Ab 2013 haben Sie die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben » Messen, Kehren, Reinigen « einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Auch dazu benötigen Sie die Informationen des Feuerstättenbescheids. Bereits jetzt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Schornsteinfeger aus den EU-Nachbarländern und der Schweiz beauftragen.
Falls Sie künftig einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen, muss dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Dieses Formblatt übergeben oder senden Sie ausgefüllt (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist) an den Schornsteinfegermeister.
Tipp: Im eigenen Interesse sollten bzw. dürfen Sie nur entsprechend qualifizierte und zugelassene Schornsteinfeger auswählen. Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter www.bafa.de in der Rubrik Weitere Aufgaben / Schornsteinfegerregister im Internet.
6. Was passiert, wenn ich Termine versäume?
Aktuell übernimmt der Schornsteinfegermeister für Sie die komplette Betreuung: Er koordiniert die Terminübersicht sowie alle anfallenden Arbeiten und dokumentiert die Ergebnisse im Kehrbuch.
Sollten Sie bestimmte Aufgaben an einen anderen Schornsteinfeger übertragen übernehmen Sie als Eigentümer die Verantwortung. Bereits aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es daher wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Außerdem könnten Mängel an Ihrer Anlage, die nicht entdeckt oder behoben werden, zu gefährlichen Situationen führen. Erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Abgasen beispielsweise belasten Ihre Gesundheit, schaden der Umwelt und kosten Sie am Ende mehr Geld.
Grundsätzlich gilt: Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist der Schornsteinfegermeister dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme - das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt.
Tipp: Achten Sie also im eigenen Interesse erstens auf die fachliche Qualifizierung eines von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und zweitens auf die fristgerechte Durchführung. Wichtig ist auch der entsprechende Nachweis. Das ausgefüllte Formblatt sollte termingerecht bei Ihrem Schornsteinfegermeister vorliegen.
Vogel des Jahres 2012 - Das Nistverhalten ist eine große Gefahr!
Die grau-schwarze Dohle (Corvus monedula) ist der Vogel des Jahres 2012. In vielen Gegenden Deutschlands gelten sie als gefährdet. Laut NABU wird der Bestand bundesweit auf 100.000 Brutpaare und in NRW auf ca. 45.000 geschätzt.
Schon im Mittelalter galten die Dohlen als Unglücksbringer, die Krankheiten, Pest und den Tod ankündigten. Was der Aberglaube im Mittelalter war, ist heute lebensbedrohliche Realität.
Dohlen sind Höhlen- und Felsenbrüter, weichen in Ermangelung natürlicher Brutplätze aber immer stärker auf Schornsteine aus. „Schornsteine erweisen sich als ideales Brutrevier", so Ulrich Grüttner, Schornsteinfegermeister in Fischeln.
Diese haben mit Beginn der Brutzeit wieder alle Hände voll zu tun, um Schornsteine von Dohlennestern zu befreien.
Dohlennester verstopfen Schornsteine und Abgasanlagen von der Mündung aus bis zu 3 m und hindern somit die Rauch- und Abgase, ungehindert ins Freie zu entweichen. Das Eindringen von hochgiftigem Kohlenmonoxid in die Wohn- und Schlafräume ist die Konsequenz. Dieses geruchs-, geschmack- und farblose Gas und wird vom menschlichen Blut 200 mal schneller aufgenommen als der lebensnotwendige Sauerstoff. Es droht somit eine Erstickung infolge Sauerstoffmangels im Blut.
„Dohlennester sind sehr stabil gebaut", so Ulrich Grüttner, Kreisgruppenvorsitzender der Krefelder Schornsteinfegermeister. Auch der Betrieb von Holzöfen oder Heizungsanlagen hindert Dohlen nicht am Nestbau. Das Öffnen der Schornsteinschächte ist dann nur mit viel Aufwand möglich. Sehr oft ist ein Aufstemmen des Mauerwerks unumgänglich. Und ohne einen entsprechend Schutz beginnen die Dohlen sofort wieder mit dem Nestbau.
Damit es nicht so weit kommt, sollten Hauseigentümer und Mieter immer wieder einmal einen Blick zum Himmel richten. Entdecken Sie eine Dohle, sollte der zuständige Schornsteinfegermeister sofort informiert werden. Er kann dann das Nest öffnen und den Schornstein wieder frei machen. Die Montage eines speziellen Dohlenschutzgitter ist der beste und sicherste Schutz. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, er hilft ihnen weiter.
Was im Mittelalter galt, gilt heute immer noch: „Zum Glück gibt`s den Schornsteinfeger"